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BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Hauseingangstür; Optische Beeinträchtigung; Fassade
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Hauseingangstür; Eigentümerbeschluß; bauliche Veränderung; Neugestaltung; optische Beeinträchtigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 3, Abs. 4, § 22 Abs. 1
Gestaltung einer neuen Hauseingangstür - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 409/99
- LG München I - 1 T 14641/99
- BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00
Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO; BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1996, 487 und st.Rspr.). - BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99
Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00
Der Eigentümerbeschluss muß daher den Vereinbarungen und Beschlüssen der Wohnungseigentümer und, soweit solche nicht bestehen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entsprechen (§ 21 Abs. 3, Abs. 4 WEG; BayObLG WE 1995, 286 und NZM 2000, 512/513). - BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95
Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00
Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO; BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1996, 487 und st.Rspr.).
- BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in …
Nun lässt sich dem gegenständlichen Beschluss selbst nicht entnehmen, ob ihm für die Errichtung der Gegensprechanlage konstitutive Bedeutung beizumessen ist oder er nur eine Folgeregelung zur Finanzierung einer bereits beschlossenen baulichen Maßnahme enthält (z.B. BayObLG WuM 2000, 564).